Spenden/Hilfe

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Mit der Vereinsgründung „Hilfswerk der Marienschwestern vom Karmel“ und dem positiv stattgegebenen Antrag auf Aufnahme des genannten Vereins in die Liste der begünstigten Spendenempfänger sind nun Ihre Spenden rückwirkend mit 1.1.2009 steuerlich absetzbar. Weitere Informationen zu der am 11. März 2009 beschlossenen Spendenabsetzbarkeit finden Sie unter www.bmf.gv.at.

Ihre Spende adressieren Sie an das „Hilfswerk der Marienschwestern vom Karmel“:

Verein Hilfswerk der Marienschwestern vom Karmel
Friedensplatz 1, 4020 Linz
Tel.: 0732/775654
hilfswerk@marienschwestern.at

ZVR-Zahl: 502156351
Registrierungsnummer: SO 1304

Bankverbindung:
Mission der Marienschwestern vom Karmel
Konto Nr. 0400094231 Hypo Landesbank Linz, BLZ 54000
IBAN AT 11 5400 0004 0009 4231 I BIC OBLAAT2L

Für absetzbare Spenden!
Verein Hilfswerk der Marienschwestern vom Karmel
Konto Nr. 0100094234, Hypo Landesbank Linz, BLZ 54000
IBAN AT 89 5400 0001 0009 4234 - BIC OBLAAT2L

Vermerk: z.B. Schulgeld, Kranke, ... für die Zuordnung der Spenden. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar, Quittungen sind 7 Jahre aufzubewahren.

Aktuelle Information zur Spendenabsetzbarkeit NEU - Juli 2017
Liebe Freunde und Freundinnen unserer Uganda-Mission!
Mit Ihrer Unterstützung können wir Menschen in Uganda helfen. Herzlichen Dank! Bitte beachten Sie folgende wichtige Information:

Spendenabsetzbarkeit neu
Information für unsere Unterstützerinnen und Unterstützer

Wie im Rundbrief Dezember 2016 schon angekündigt müssen aufgrund eines neuen Gesetztes (Sonderausgaben § 18 EStG 1988) ab 1. 1. 2017 getätigte Spenden, die Sie von der Steuer absetzen möchten, direkt von uns an das Finanzamt gemeldet werden. Hierfür benötigen wir Ihren vollständigen Vor–
und Nachnamen (laut zentralem Melderegister) sowie ihr Geburtsdatum.

Ihre Vorteile!
• Sie melden uns nur einmal Ihre Daten und müssen sich künftig nicht selbst um die Sonderausgaben für Ihre Arbeitnehmerinnenveranlagung kümmern.
• Sie erhalten automatisch Ihre steuerlichen Begünstigungen für Ihr soziales Engagement.
• Absolute Sicherheit und Datenschutz: Alle Daten werden verschlüsselt an das Finanzamt gesendet. Nur die Behörde kann die Daten entschlüsseln.

Gerne können Sie uns die Information auch per E-Mail zukommen lassen: hilfswerk@marienschwestern.at
Herzlichen Dank für alle Unterstützung!

Tipps zur Spendenabsetzbarkeit

1. Sie können für das Hilfswerk der Marienschwestern vom Karmel mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
2. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Fall eines Steuersatzes von 36,5%). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
3. Maximal 10% Ihres steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
4. Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf.
5. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Identifizieren Sie sich am Spendenbeleg immer eindeutig mit Namen und Adresse.
6. Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.